MTS-Produkte GmbH
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. GELTUNGEN DIESER BEDINGUNGEN
Aufträge werden von uns zu den nachfolgenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Ihre Geltung wird auch im Voraus für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte vereinbart, ohne dass es bei Abschluss der zukünftigen Verträge einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehungsbefugnis bedarf. Sie werden bei Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

2. ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge sowie deren Änder- ung und Ergänzung werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.
2.2 Angebote, Kostenvoranschläge, Modelle, Zeichnungen, Berechnungen sowie sonstige Vertrags- und Lieferunterlagen dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wir behalten an ihnen Urheberrecht und Eigentum.
2.3 Zur Bestimmung unserer Lieferverpflichtungen ist unsere Auftragsbestätigung ausschlaggebend. Angaben wie z.B. Maße, Gewichte, Qualität, Abbildungen, Farben, Warenmuster, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen etc. in Angeboten, Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt und für uns unverbindlich; das Gleiche gilt für Angaben unserer Vorlieferanten.
2.4 Wenn nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Zahlungsanspruch gefährdet sein könnte, sind wir berechtigt, unsere Leistung, sofern der Besteller nicht Sicherheit leistet, von einem sofortigen Ausgleich aller Forderungen abhängig zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Zahlungseinstellung oder Insolvenz gelten alle gewährten Rabatte rückwirkend als nicht gegeben und der Anspruch auf Rückvergütung gilt nachträglich als nicht vereinbart.

3. PREISE
3.1 Unsere Preise verstehen sich ab Lager/Werk zuzüglich Verpackung und der am Liefertag geltenden Mehrwertsteuer.
3.2 Preis- und Kostenerhöhungen, Änderungen von Vorfrachten, Zöllen, Steuern, Abgaben usw. zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung berechtigen zur Preiserhöhung.
3.3 Mit Erscheinen der neuen Preisliste verlieren alle bisherigen Preise und Preisvereinbarungen ihre Gültigkeit. Der Kleinsendungszuschlag für Aufträge unter 50,- Euro Netto-Warenwert beträgt 15,- Euro.

4. LIEFERUNG
4.1 Die Lieferung unserer Ware erfolgt nach der Geschäftslage unverzüglich.
4.2 Werden verbindlich bestätigte Liefertermine um mehr als drei Montate überschritten, sind beide Vertragspartner berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn innerhalb der unverbindlich bestätigten Lieferzeit die Anzeige der Lieferbereitschaft oder des Versandes erfolgt oder ohne unser Verschulden die Absendung unmöglich ist.
4.3 Teillieferungen sind zulässig und berechtigen zu getrennten Rechnungsstellungen.

5. VERSAND/ VERPACKUNG
5.1 Der Versand erfolgt auf Kosten des Bestellers, wobei uns Versand-art und Versandweg überlassen bleiben. Eine notwendige Verpackung wird von uns zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
5.2 Jede Lieferung, auch die frachtfreie, erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Der Gefahrübergang beginnt mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer oder Spediteur, spätestens mit dem Verlassen des Lagers/Werks.
5.3 Versicherungen gegen Transportschäden, Transportverluste und Bruch werden von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers für seine Rechnung und auf seinen Namen abgeschlossen. Etwaige Transportschäden sind unmittelbar zwischen Besteller und Versicherung zu regulieren.

6. ZAHLUNGEN
6.1 Unsere Rechnungen sind sofort netto Kasse zahlbar. Der Kunde verpflichtet sich den Rechnungsbetrag so zu bezahlen, dass dieser innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware auf unserem Konto eingegangen ist. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Sofern im Einzelfall Skonto eingeräumt wird, ist ein Skontoabzug nur dann berechtigt, wenn sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Bestellers uns gegenüber aus anderen Liefergeschäften erfüllt sind.
6.2 Werden Zahlungen gestundet oder gerät der Kunde in Verzug, berechnen wir Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Im Falle des Verzugs des Bestellers werden überdies sämtliche Zahlungsansprüche gegen Ihn sofort fällig.
6.3 Wechsel oder Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen; dadurch entstehende Kosten und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. 6.4 Forderungen des Bestellers gegen uns können nicht abgetreten werden. Dem Besteller steht ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein Leistungsverweigerungsrecht nicht zu. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Bestellers ist ausgeschlossen, sofern die Gegenforderungen nicht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Wir sind berechtigt mit allen eigenen Forderungen gegen Forderungen aufzurechnen, die dem Kunden gegen uns zustehen.

7. GEWÄHRLEISTUNG
7.1 Der Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich zu untersu-chen. Mängel, die bei sorgfältiger Untersuchung erkennbar sind, verpflichten uns nur, wenn sie binnen einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich gerügt werden. Bei versteckten Mängeln beginnt die Rügefrist mit der Entdeckung und endet spätestens mit dem Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Mängelrügen entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung.

7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 5 Jahre. Ausgenommen sind elektrische Teile und Verschleißteile, hier gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Voraussetzung für Gewährleistung sind die genaue Beachtung der Betriebsanleitung, ordnungsgemäße Montage und Inbetriebnahme. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so erlischt die Gewährleistung. Fehler und Beschädigungen die durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind, unterliegen nicht der Gewährleistung.
7.3 Die vorstehende Regelung gilt für die Beanstandung von Gewicht und Stückzahl entsprechend.
7.4 Beschichtete Teile können im Schwimmbadwasser durch die zugesetzten Chemikalien oder bei bestimmten, vor allem neutralisiertem, Wasser schwarz werden oder die beschichtete Schicht kann abplatzen; diese Erscheinung stellt keinen Mangel dar, wir leisten insoweit keinen Ersatz.
7.5 Bei Vorliegen einer ordnungsgemäß erhobenen Rüge werden wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung leisten. Rücktritt, Schadensersatz sowie Minderung kommen nur in Betracht, soweit der Kunde uns eine angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung von 14 Tagen gesetzt hat.
7.6 Im Falle des Rücktritts behalten wir uns vor, bei der Rückgabe gebrauchter Gegenstände einen entsprechenden Abschlag vorzunehmen.
7.7 Zusicherung von Eigenschaften erfolgen von uns nur schriftlich. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind wir nur dann zum Ersatz mittelbarer Folgeschäden verpflichtet, wenn unsere Zusicherung den Besteller gegen diese Schäden im Einzelfall absichert.
7.8 Auskünfte über unsere Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich.
7.9 Die Beanstandung von Teilleistungen berechtigt nicht zur Ableh-nung der Restlieferungen. Eigenmächtige Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Gewährleistungsrechte zur Folge.

8. EIGENTUMSVORBEHALT
8.1 An allen von uns gelieferten Waren behalten wir uns zum Ausgleich aller uns gegen den Besteller zustehenden Forderungen das Eigentum vor. Im Falle der Be- oder Verarbeitung durch den Besteller ist sein Eigentumserwerb ausgeschlossen; der Besteller verarbeitet und erwirbt das Eigentum für uns. Bei Zusammentreffen mit Eigentumsvorbehalten anderer Lieferanten erwerben wir gemeinschaftliches Eigentum mit diesen.
8.2 Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Besteller nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinen Abnehmern ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt gemäß Ziffer 8.1 vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung und Sicherungsübereignungen, ist der Besteller nicht berechtigt.
8.3 Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche, die ihm aus der Weiter-veräußerung entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Besteller ist verpflichtet, uns alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Verfolgung der Rechte des Bestellers gegenüber seinen Abnehmern erforderlich sind.
8.4 Pfändungen und Beschlagnahmungen der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers.
8.5 Sämtliche Sicherheiten erstrecken sich auch auf den Fall, dass der Insolvenzverwalter gemäß § 103 InsO die Durchführung des Vertrages wählt. Sie dienen dann zur Absicherung unserer sämtlichen aus der Erfüllungswahl ggf. neu entstandenen Forderungen gegenüber der Insolvenzmasse.
8.6 Falls wir von unserem Eigentumsvorbehalt zur Rücknahme der Vorbehaltsware Gebrauch machen, sind wir berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, behalten wir uns vor.

9. ALLGEMEINE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Sofern wir ungeachtet unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zum Schadenersatz verpflichtet sind, haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

10. ERFÜLLUNGSORT
Erfüllungsort ist Ratingen. Gerichtsstand für alle Vertragsverhältnisse mit kaufmännischen Kunden und im Zusammenhang mit diesen sich ergebenen Streitigkeiten ist Düsseldorf.

11. ABSCHLUSSKLAUSEL
Die etwaige Unwirksamkeit einer oder einer einzelnen Bestimmung der Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen gelten mit dem rechtlich zulässigen Inhalt fort, der dem gewollten wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.
Daten EU-Zahlungsverkehr

Stadtsparkasse Düsseldorf  / DE14 3005 0110 0083 0035 41 / DUSSDEDD

Volksbank Rhein-Ruhr eG / DE51 3506 0386 8316 0800 07 / GENODEDD